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Bauherrenhaftpflicht [ Schutz vor Haftungsansprüchen während der Bauzeit ]

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Absicherung von Personenschäden
Absicherung von Sachschäden
Absicherung von Vermögensschäden
Schutz während der gesamten Bauzeit

Absicherung während der Bauphase

Für jeden Bauwilligen besteht grundsätzlich eine Bauherrenhaftpflicht, denn durch sein Bauvorhaben schafft er eine Gefahrenquelle für sich und andere. Der Bauherr haftet von Baubeginn an in unbegrenzter Höhe für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben entstehen. Darunter fallen selbst verschuldete und durch Dritte verursachte Schäden. Aber auch wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen, können Haftungsansprüche gegenüber dem Bauherren geltend gemacht werden. Für die Begleichung oder für die Abwehr solcher Ansprüche ist die Bauherrenhaftpflicht verantwortlich.

Unser Tipp: Neben einer privaten Haftpflichtversicherung ist eine Bauherrenhaftpflicht während des gesamten Bauvorgangs auf jeden Fall sinnvoll. Achten Sie bei Abschluss auf die Höhe der Versicherungssumme. Allgemein wird empfohlen, bei der Deckungssumme eine Unterversicherung auszuschließen und pauschal mindestens eine Versicherungssumme von zwei bis drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden zu wählen.