Keine feste Laufzeit |
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Sondertilgung oder komplette Rückführung möglich |
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Vertraglich vereinbarte Zinsobergrenze |
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Umwandlung in ein Annuitätendarlehen möglich |
Das Cap-Darlehen ist ein variables Darlehen mit einer vertraglich vereinbarten Zinsobergrenze (Cap-Grenze). Die Sollzinsen bei dem Cap-Darlehen werden in der Regel für drei oder sechs Monate festgesetzt. Nach dieser Zeit erfolgt eine Anpassung an das aktuelle Marktniveau, jedoch ohne die Cap-Grenze zu überschreiten. Orientierungsgröße ist hierfür der EURIBOR.
Der EURIBOR ist der durchschnittliche Zinssatz, zu dem sich 57 europäische Banken, die sogenannten Panel-Banken, Anleihen in Euro gewähren. Falls der EURIBOR die vereinbarte Cap-Grenze überschreitet, wird der Sollzins für das Darlehen nicht nach oben angepasst. Für das Cap-Darlehen wird keine feste Laufzeit vereinbart. Dadurch kann das Cap-Darlehen zu den Zinsanpassungsterminen (i.d.R. vierteljährlich) teilweise oder komplett rückgeführt werden.
Das Cap-Darlehen eignet sich für Darlehensnehmer,