Länge der Laufzeit nicht festgelegt |
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Komplette Rückführung oder Sondertilgung möglich |
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Vertraglich vereinbarte Zinsobergrenze |
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Umwandlung in ein Annuitätendarlehen möglich |
Das Cap-Darlehen ist ein variables Darlehen mit einer vertraglich vereinbarten Zinsobergrenze (Cap-Grenze). In der Regel werden die Sollzinsen bei dem Cap-Darlehen für drei oder sechs Monate festgesetzt. Nach dieser Zeit wird der Sollzins an das aktuelle Marktniveau angepasst, jedoch ohne die Cap-Grenze zu überschreiten. Entscheidend hierfür ist der EURIBOR. Der EURIBOR ist der durchschnittliche Zinssatz, zu dem sich 57 europäische Banken, die sogenannten Panel-Banken, Anleihen in Euro gewähren. Wenn der EURIBOR über der vereinbarten Cap-Grenze liegt, wird der Sollzins für das Darlehen nicht nach oben angepasst. Für das Cap-Darlehen wird keine feste Laufzeit vereinbart. Dadurch kann das Cap-Darlehen zu den Sollzinsanpassungsterminen (i.d.R. vierteljährlich) teilweise oder komplett rückgeführt werden.
Das Cap-Darlehen eignet sich für Darlehensnehmer,