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Begriff Definition
Abgeld

Siehe Disagio.

Abgeltungsteuer

Einheitlicher Einkommensteuersatz von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), der seit 1.Januar 2009 für Zinsen, Dividenden sowie Erlöse aus Wertpapierverkäufen gilt. Der jeweilige Betrag wird direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Die Abgeltungsteuer löst die Spekulationsfrist und das Halbeinkünfteverfahren ab. Für Wertpapiere und Geldanlagen, die vor 2009 erworben wurden, gelten Ausnahmeregelungen.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Das heißt, dass ein eigener abschließbarer Zugang von außen existiert. Ausgestellt wird die Bescheinigung vom zuständigen Bauaufsichtsamt.

Ablösung

Vorzeitige Rückzahlung eines bestehenden Kredits. Geschieht in der Regel durch ein neues Darlehen eines anderen Darlehensgebers. Siehe auch Umschuldung.

Abnahmeverpflichtung

Verpflichtung eines Darlehensnehmers, innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) ein Darlehen abzunehmen. Das heißt sich das Darlehen auszahlen zu lassen.

Abschreibung

Umgangssprachlicher Ausdruck für den steuerrechtlichen Begriff Absetzung für Abnutzung (AfA). Er steht für die Verteilung der Anschaffungs- und. Herstellungskosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer. Unterschieden werden die lineare Abschreibung (gleiche Abschreibungsbeträge über die gesamte Laufzeit) und die degressive Abschreibung (prozentual gleiche Abschreibungsbeträge über die gesamte Laufzeit). Die degressive Abschreibung hat den Vorteil, dass eine Steuer mindernde Wirkung aufgrund der anfänglich höheren absoluten Abschreibung in den ersten Jahren höher ist. Siehe auch Absetzung für Abnutzung.

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Begriff aus dem Steuerrecht für die Verteilung der Anschaffungs- und. Herstellungskosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer. Die sogenannte AfA kann im Rahmen der Einkommensteuer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Die Nutzungsdauer wird im Rahmen der AfA-Tabellen von der Steuerverwaltung festgelegt. Siehe auch Abschreibung.

Abtretung

Vertraglich festgelegte Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Im Rahmen einer Baufinanzierung kann bspw. ein Darlehensnehmer seinen Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung an den Darlehensgeber abtreten.

Abzahlungsdarlehen

Darlehen mit sinkenden Kreditraten. Dabei bleibt in der Regel der Tilgungsanteil unverändert, während der Zinsanteil fällt. Das Gegenstück dazu ist das Annuitätendarlehen, mit zugleich kürzeren Laufzeiten.

AGB

Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Vorformulierte Vertragsbestimmungen eines Unternehmens. Bei Darlehensverträgen spricht man von allgemeinen Darlehensbedingungen.

Agio

Fachbegriff für Aufgeld. Manche Banken verlangen für die Bereitstellung eines Darlehens einen Aufpreis. D.h. der Darlehensbetrag wird vollständig ausgezahlt, der Darlehensnehmer muss jedoch den Darlehensbetrag plus das Aufgeld zurückzahlen.

Alleineigentum

Siehe Sondereigentum.

Allgemeine Darlehensbedingungen

Vorformulierte Vertragsbestimmungen einer Bank, die für alle Darlehensnehmer gelten. Die allgemeinen Darlehensbedingungen werden mit Unterschrift unter dem Darlehensvertrag anerkannt. Siehe auch allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kurz: AGB. Vorformulierte Vertragsbestimmungen eines Unternehmens. Bei Darlehensverträgen spricht man von allgemeinen Darlehensbedingungen. Siehe auch Allgemeine Darlehensbedingungen.

Amortisation

Siehe Tilgung.

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