Lexikon zu den auf dieser Website benutzen Begriffen
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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Abgeld |
Siehe Disagio. |
| Abgeltungsteuer |
Einheitlicher Einkommensteuersatz von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), der seit 1.Januar 2009 für Zinsen, Dividenden sowie Erlöse aus Wertpapierverkäufen gilt. Der jeweilige Betrag wird direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Die Abgeltungsteuer löst die Spekulationsfrist und das Halbeinkünfteverfahren ab. Für Wertpapiere und Geldanlagen, die vor 2009 erworben wurden, gelten Ausnahmeregelungen. |
| Abgeschlossenheitsbescheinigung |
Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Das heißt, dass ein eigener abschließbarer Zugang von außen existiert. Ausgestellt wird die Bescheinigung vom zuständigen Bauaufsichtsamt. |
| Ablösung |
Vorzeitige Rückzahlung eines bestehenden Kredits. Geschieht in der Regel durch ein neues Darlehen eines anderen Darlehensgebers. Siehe auch Umschuldung. |
| Abnahmeverpflichtung |
Verpflichtung eines Darlehensnehmers, innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) ein Darlehen abzunehmen. Das heißt sich das Darlehen auszahlen zu lassen. |
| Abschreibung |
Umgangssprachlicher Ausdruck für den steuerrechtlichen Begriff Absetzung für Abnutzung (AfA). Er steht für die Verteilung der Anschaffungs- und. Herstellungskosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer. Unterschieden werden die lineare Abschreibung (gleiche Abschreibungsbeträge über die gesamte Laufzeit) und die degressive Abschreibung (prozentual gleiche Abschreibungsbeträge über die gesamte Laufzeit). Die degressive Abschreibung hat den Vorteil, dass eine Steuer mindernde Wirkung aufgrund der anfänglich höheren absoluten Abschreibung in den ersten Jahren höher ist. Siehe auch Absetzung für Abnutzung. |
| Absetzung für Abnutzung (AfA) |
Begriff aus dem Steuerrecht für die Verteilung der Anschaffungs- und. Herstellungskosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer. Die sogenannte AfA kann im Rahmen der Einkommensteuer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Die Nutzungsdauer wird im Rahmen der AfA-Tabellen von der Steuerverwaltung festgelegt. Siehe auch Abschreibung. |
| Abtretung |
Vertraglich festgelegte Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Im Rahmen einer Baufinanzierung kann bspw. ein Darlehensnehmer seinen Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung an den Darlehensgeber abtreten. |
| Abzahlungsdarlehen |
Darlehen mit sinkenden Kreditraten. Dabei bleibt in der Regel der Tilgungsanteil unverändert, während der Zinsanteil fällt. Das Gegenstück dazu ist das Annuitätendarlehen, mit zugleich kürzeren Laufzeiten. |
| AGB |
Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Vorformulierte Vertragsbestimmungen eines Unternehmens. Bei Darlehensverträgen spricht man von allgemeinen Darlehensbedingungen. |
| Agio |
Fachbegriff für Aufgeld. Manche Banken verlangen für die Bereitstellung eines Darlehens einen Aufpreis. D.h. der Darlehensbetrag wird vollständig ausgezahlt, der Darlehensnehmer muss jedoch den Darlehensbetrag plus das Aufgeld zurückzahlen. |
| Alleineigentum |
Siehe Sondereigentum. |
| Allgemeine Darlehensbedingungen |
Vorformulierte Vertragsbestimmungen einer Bank, die für alle Darlehensnehmer gelten. Die allgemeinen Darlehensbedingungen werden mit Unterschrift unter dem Darlehensvertrag anerkannt. Siehe auch allgemeine Geschäftsbedingungen. |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Kurz: AGB. Vorformulierte Vertragsbestimmungen eines Unternehmens. Bei Darlehensverträgen spricht man von allgemeinen Darlehensbedingungen. Siehe auch Allgemeine Darlehensbedingungen. |
| Amortisation |
Siehe Tilgung. |


