Lexikon zu den auf dieser Website benutzen Begriffen
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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Zwangsversteigerung |
Versteigerung einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Ziel ist es, den Gläubiger aus dem Erlös der Immobilie zu befriedigen. |
| Zwangsverwaltung |
Maßnahme im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Ziel ist es, den Gläubiger aus den laufenden Erträgen des Grundstücks (Miete, Pacht) zu befriedigen. Dabei bleibt der Schuldner weiterhin Eigentümer der Immobilie. |
| Zwangsvollstreckung |
Gesetzlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche gegenüber einem Schuldner. |
| Zweckbestimmungserklärung |
Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber, durch die eine Verbindung zwischen der Darlehensforderung und des als Sicherheit eingetragenen Grundpfandrechts hergestellt wird. |
| Zweckerklärung |
Siehe Zweckbestimmungserklärung. |
| Zwischenfinanzierung |
Eine Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs (z. B. während der Bauphase). Die Zwischenfinanzierung wird später durch Eigenkapital (z. B. aus Verkauf einer anderen Immobilie) oder die Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel abgelöst. |
| Zwischenzins |
Siehe Teilauszahlungszuschlag. |


