Lexikon zu den auf dieser Website benutzen Begriffen
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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Bauleistungsversicherung |
Diese Versicherung deckt Schäden ab, die während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. |
| Baumängel |
Mängel an einem Bauwerk, die auf fehlerhafte Entwürfe, nicht sachgemäße Ausführungen oder mangelhaftes Material zurückzuführen sind und den Wert bzw. die Tauglichkeit des Bauwerks mindern. |
| Baunebenkosten |
Summe der Kosten, die nicht für die technischen Bauleistungen anfallen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen und die Kosten der Finanzierung. |
| Bauordnung |
Das Bauordnungsrecht legt jedes Bundesland selbst fest. Darin werden u.a. das Verfahren der Baugenehmigung sowie die Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen geregelt. |
| Bauschein |
Siehe Baugenehmigung. |
| Bauspardarlehen |
Ein Bauspardarlehen ist ein im Rahmen eines Bausparvertrages von Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährtes nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen. Siehe auch Bausparvertrag. |
| Bausparen |
Regelmäßiges Sparen im Rahmen eines Bausparvertrages um für wohnwirtschaftliche Zwecke ein nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen zu erhalten. Siehe auch Bausparvertrag. |
| Bausparguthaben |
Summe der in einem Bausparvertrag bereits angesparten Bausparbeiträge inklusive der Zinsen. Siehe auch Bausparvertrag. |
| Bausparkasse |
Bausparkassen sind spezielle Kreditinstitute, die darauf ausgerichtet sind, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Darlehen zu gewähren. Siehe auch Bausparvertrag. |
| Bausparsumme |
Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Er setzt sich zusammen aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen. Siehe auch Bausparguthaben, Bauspardarlehen, Bausparvertrag. |
| Bauspartarif |
Tarifvereinbarung eines Bausparvertrags über die Höhe die Guthabenverzinsung, die Mindestansparsumme, die Mindestlaufzeit und den Darlehenszins. Siehe auch Bausparvertrag. |
| Bausparvertrag |
Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Darlehensnehmer nach Ansparen der Bausparsumme ein Bauspardarlehen erhalten kann. Hierbei spart der Bausparer je nach Tarif 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme an und erhält dann ein Bauspardarlehen von entsprechend 50 bis 60 Prozent. Die in der Ansparphase vergleichsweise niedrigen Zinsen werden durch vergleichsweis niedrige Zinsen beim anschließenden Baufinanzierungsdarlehen ausgeglichen. Siehe auch Bausparkasse, Bauspardarlehen. |
| Bauträger |
Siehe Bauträgermodell. |
| Bauträgermodell |
Konzept, bei welchem der sogenannte Bauträger Grundstücke erwirbt und darauf Immobilien errichtet, die nach Fertigstellung verkauft werden. Der Verkauf kann aber auch bereits während der Planungs- und Bauphase erfolgen. Der Bauträger ist dabei für die Fertigstellung verantwortlich. |
| Bauwesenversicherung |
Veraltete Bezeichnung für Bauleistungsversicherung. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. |


