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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Abgeschlossenheitsbescheinigung |
Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Das heißt, dass ein eigener abschließbarer Zugang von außen existiert. Ausgestellt wird die Bescheinigung vom zuständigen Bauaufsichtsamt. |
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