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Grundbesitzerhaftpflicht [ Schutz vor Haftungsansprüchen auf Ihrem Grund ]

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Verkehrssicherungspflicht für Grund- und Hausbesitzer
Absicherung von Personenschäden
Absicherung von Sachschäden
Schutz vor Haftungsansprüchen Dritter

Verkehrssicherungspflicht für Grund- und Hausbesitzer 

Hausbesitzer und Grundeigentümer haften in vollem Umfang für alle Schäden rund um ihr Haus oder ihr Grundstück. Im schlimmsten Fall sogar mit ihrem gesamten Vermögen. Als Grund- bzw. Hausbesitzer werden Ihnen laut Gesetz so genannte Verkehrssicherungspflichten zum Schutz von Dritten auferlegt. Wenn, z. B. wegen fehlender Beleuchtung Ihres Hauseingangs es zu einem Unfall kommt, ein Passant sich bei Glatteis auf dem nicht gestreuten Gehweg vor Ihrem Haus verletzt oder ein herunterstürzender Dachziegel Ihres Hauses ein parkendes Auto trifft, dann greift die Grundbesitzerhaftpflicht. 
Unser Tipp: Sichern Sie sich als Vermieter oder Besitzer von unbebauten Grundstücken mit einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab.