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Grundbesitzerhaftpflicht [ Schutz vor Haftungsansprüchen auf Ihrem Grund ]
Verkehrssicherungspflicht für Grund- und Hausbesitzer Absicherung von Personenschäden Absicherung von Sachschäden Schutz vor Haftungsansprüchen DritterVerkehrssicherungspflicht für Grund- und Hausbesitzer Hausbesitzer und Grundeigentümer haften in vollem Umfang für alle Schäden rund um ihr Haus oder ihr Grundstück. Im schlimmsten Fall sogar mit ihrem gesamten Vermögen. Als Grund- bzw. Hausbesitzer werden Ihnen laut Gesetz so genannte Verkehrssicherungspflichten zum Schutz von Dritten auferlegt. Wenn, z. B. wegen fehlender Beleuchtung Ihres Hauseingangs es zu einem Unfall kommt, ein Passant sich bei Glatteis auf dem nicht gestreuten Gehweg vor Ihrem Haus verletzt oder ein herunterstürzender Dachziegel Ihres Hauses ein parkendes Auto trifft, dann greift die Grundbesitzerhaftpflicht. |

Verkehrssicherungspflicht für Grund- und Hausbesitzer
