Drei von vier deutschen Haushalten haben ihr Hab und Gut abgesichert. Wenn das Wohnungsinventar gestohlen oder durch Feuer, Wasser, Vandalismus oder Blitzschlag beschädigt oder zerstört wird, springt die Hausratversicherung ein. Sie ersetzt den Neuwert oder zahlt die Reparaturkosten. Die Hausratversicherung schützt alle beweglichen Gegenstände des Eigenheims, auch geliehene Sachen, Arbeitsmittel oder Kleintiere. Fahrräder beim Gebrauch außerhalb der Wohnung oder Garteninventar können oft durch einen Aufpreis mitversichert werden. Im Urlaub ist sogar der Koffer samt Inhalt bis zu einer gewissen Obergrenze versichert.
Die Prämie für die Hausratversicherung richtet sich nach dem Wert der Einrichtung und nach dem Wohnort. Als Faustregel gilt: In Großstädten ist das Einbruchrisiko deutlich höher als auf dem Land. Deshalb ist die Versicherung des Hausrats dort auch teurer. Hausratversicherungen vergleichen lohnt sich, denn unabhängig vom Wohnort klafft zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter ein enormer Preisunterschied.
Versicherungssumme: Auf keinen Fall mogeln
Wer den Wert seines Hausrats bewusst niedrig ansetzt, nur m eine günstigere Prämie zu zahlen, macht ein schlechtes Geschäft. Viele Haushalte sind nach Einschätzungen von Versicherungsexperten unterversichert. Die Folge: Auch Teilschäden, die innerhalb der Deckungssumme liegen, werden nur anteilig ersetzt. Beispiel: Der Neuwert des kompletten Hausrats entspricht 100.000 Euro, davon sind jedoch nur 70.000 Euro über die Hausratversicherung abgesichert. Einen Schaden von 10.000 Euro ersetzt die Versicherung dann nur bis 7.000 Euro. Versicherungsnehmer, die nicht bei jeder Neuanschaffung die Versicherungssumme korrigieren möchten, können eine Police mit Unterversicherungsverzicht wählen. Diesen bieten viele Gesellschaften an, wenn pro Quadratmeter Wohnfläche pauschal eine bestimmte Mindestsumme versichert wird, Richtwert: ca. 600 – 700 Euro/qm.
Wer zuhause antiken Schmuck, eine kostbare Münzsammlung oder Gemälde aufbewahrt, sollte überprüfen, bis zu welcher Grenze Wertgegenstände ersetzt werden. Oft gelten hier auch besondere Sicherungsvorschriften, beispielsweise die Verwahrung im Tresor. Grundsätzlich gilt: Trotz Hausratversicherung dürfen Sie Ihr Inventar nicht grob fahrlässig aufs Spiel setzen. Wer z.B. bei geöffneten Fenstern oder eingeschaltetem Herd das Haus verlässt, riskiert seinen Versicherungsschutz.