Beleihung
In der Regel wird die zu finanzierende Immobilie als Sicherheit für das Baudarlehen herangezogen. Im Rahmen dieser so genannten Beleihung sichern sich die Darlehensgeber gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers ab. Die Höhe der Beleihung ist dabei vom Beleihungswert und der Beleihungsgrenze des Objekts abhängig.
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