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Beleihungsauslauf
Der Anteil des Objektwertes in Prozent, der fremdfinanziert – also beliehen – wird. Der Beleihungsauslauf bezieht sich auf den Beleihungswert einer Immobilie, nicht auf den Kaufpreis. Beträgt ein Darlehen z.B. 150.000 Euro und ist der Beleihungswert des Objektes 300.000 Euro, so ist der Beleihungsauslauf 50%. Man spricht dann von einer 50-prozentigen Beleihung.
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