Beleihungsgrenze
Grenzwert bis zu dem Kreditinstitute Immobilien beleihen dürfen. Das bedeutet, dass immer nur ein Teil des Objekts als Absicherung für ein Darlehen dienen kann. Die Grenze richtet sich nach den für das jeweilige Kreditinstitut maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften. Siehe auch Beleihungswert.
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