Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Eine von sieben im Einkommensteuergesetz geregelten Einkunftsarten. Diese Einkünfte umfassen alle einkommensteuerpflichtigen Überschüsse oder Verluste aus Vermietung oder Verpachtung eines unbebauten oder bebauten Grundstücks. Als Werbungskosten sind beispielsweise Kosten für Modernisierung, Reparaturen, Versicherung, Grundsteuer sowie Aufwendungen für Wasser und Schornsteinfeger abzuziehen. Zusätzlich können Darlehenszinsen und Abschreibungen (AfA) steuerlich geltend gemacht werden.
Beratungstermin Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir finden die richtige Baufinanzierung für Sie.
