Grunddienstbarkeiten
Bei Grunddienstbarkeiten handelt es sich um Rechte Dritter an einem Grundstück. Sie sind in Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) des Grundbuchs eingetragen. Typische Grunddienstbarkeiten sind Wege-, Überfahrts- oder Leitungsrechte (für Wasser, Abwasser, Energie usw.).
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