Grundstückskaufvertrag
Mit dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises, der Verkäufer verpflichtet sich zur Übergabe der Immobilie. Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Die eigentliche Eigentumsübertragung findet erst dann statt, wenn der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Dabei vergehen zwischen Abschluss des Grundstückskaufvertrags und Eintragung im Grundbuch in der Regel mehrere Wochen.
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