Negativerklärung
Mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe. Mittels der Negativerklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht zuungunsten des Darlehensgebers zu verändern, was beispielsweise durch die Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes der Fall sein könnte. Die Negativerklärung wird somit an Stelle einer Grundschuldeintragung benutzt.
Beratungstermin Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir finden die richtige Baufinanzierung für Sie.
