Nichtabnahmeentschädigung
Nimmt ein Darlehensnehmer zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge eines Darlehens nicht ab, entsteht dem Darlehensgeber ein Verlust. Diesen Verlust muss der Darlehensnehmer durch die Nichtabnahmeentschädigung ausgleichen.
Beratungstermin Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir finden die richtige Baufinanzierung für Sie.
