Vermögenswirksame Leistungen
Sparleistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz. Diese Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber auf ein Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Einzahlungen auf Bausparverträge und Produktivkapitalanlagen werden mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert.
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