Wohnungsgrundbuch
Für jede Eigentumswohnung wird ein besonderes Grundbuch, das sogenannte Wohnungsgrundbuch, angelegt. Hier werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingetragen.
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