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Dingliche Zinsen
Dingliche Zinsen sind häufig Bestandteil des Eintrags einer Grundschuld. Sie werden in Abteilung III des Grundbuches neben dem Grundschuldbetrag eingetragen. Dabei stellen die Zinsen und der Grundschuldbetrag den maximalen Sicherungsrahmen dar, den die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung geltend machen kann.
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