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Grundschuldzins
Der Grundschuldzins wird neben der Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Während die Höhe der Grundschuld meist dem Darlehensbetrag entspricht, weicht der Grundschuldzins in der Regel vom Darlehenszins ab. Damit möchte der Darlehensgeber im Falle einer Zwangsversteigerung weitere Forderungen (ausstehende Zinszahlungen, Kosten für Zwangsversteigerung etc.) abdecken.
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