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Haus bauen: Energiekonzepte 2020

Häuser müssen energetisch hochwertig sein. Wie hochwertig, bestimmen die unterschiedlichen Energiekonzepte.

Anno 1976 brachte die (west)deutsche Bundesregierung unter dem Eindruck der damals drei Jahre zurückliegenden Ölkrise die allererste Version des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) auf den Weg. Kurz darauf folgten erste Regularien zur Wärmedämmung und Heizanlagen. Seit diesen Tagen ist energetische Optimierung aus dem Hausbau nicht mehr wegzudenken. Mittlerweile allerdings existieren unterschiedliche Energiekonzepte.

Das macht es für Laien sehr schwer zu überblicken. Nicht zuletzt, da viele der Maßnahmen die Unterstützung durch Architekten und Sachverständigen benötigen, da sie hochspezifisch sind. Sie alle sollen hier vorgestellt werden.

 

Ein Vielklang der Maßnahmen

Was bedeutet energetischer Hausbau? Es ist ein Begriff mit vielen Facetten. Das „Dach“, wenn man es so nennen will, ist die Maßgabe, für Beheizung, Kühlung und Strom mit minimalem Energieverbrauch und Umweltbeeinträchtigung maximalen Effekt zu generieren.

Dieses Dach stützt sich auf fünf Säulen:

1. Energieerhaltung. Die Außenhülle des Gebäudes (ferner auch technische Geräte) soll einmal erzeugte Wärme und Kälte so lange wie möglich in den Räumen halten bzw. ungewünschte Außentemperaturen davon fernhalten. Während dies bei den Wänden und Decken/Dach durch die Mauerwerkstoffe und zusätzliche Dämmmaterialien technisch verhältnismäßig einfach zu bewerkstelligen ist, stellen Türen und speziell Fenster eine größere Herausforderung dar. Deshalb sind die den zeitgenössischen Normen entsprechenden Elemente auch ausnahmslos technische Kleinode, die trotz der notwendigen Beweglichkeit und Transparenz gleiche Dämmwerte erreichen wie der Rest des Hauses.

2. Effektivität. Einmal aufgewendete Energie soll so viel Wirkung wie möglich zeigen. Ein besonders anspruchsvolles Gebiet. Heraus kommen beispielsweise Techniken wie die moderne Spülmaschine, die ihren Inhalt dadurch trocknet, dass eine Energietransmission von warm zu kalt erfolgt, oder die Kraft-Wärme-Kopplung, bei der einmal erzeugte Wärme nicht nur zur Beheizung verwendet wird, sondern auch Stromerzeugung.

3. Eigenerzeugung. Überkapazitäten bedingen in jeglicher Hinsicht Energieverschwendung. Moderne Energiekonzepte setzen deshalb darauf, dass Häuser möglichst viel Strom und Wärme/Kälte bedarfsgerecht selbst erzeugen – etwa über eine Wärmepumpe, die durch Photovoltaik auf dem Hausdach gespeist wird.

4. Verbrauchsreduktion. Die beste Energie ist diejenige, die gar nicht erst erzeugt werden muss, weil sie nicht benötigt wird. Die vierte Säule des energetischen Hausbaus setzt deshalb darauf, für alles so wenig Energie wie möglich aufwenden zu müssen.

5. Regeneration. Wenn Energie benötigt wird, soll diese so erzeugt werden, dass sie keine unersetzlichen (lies: zur Regeneration Jahrtausende benötigenden) Ressourcen verbraucht. Zudem sollen dabei nur diejenigen Mengen CO2 freiwerden, die die Energiequelle während ihrer Entstehung aufnahm (etwa Holz) oder im Optimalfall gar keine Klimagase abgegeben werden.

Aufmerksamen Lesern wird nicht entgangen sein, dass diese fünf Themen eng miteinander verflochten sind uns sich teilweise überschneiden. Diese Verbindung spiegelt sich auch in den darauf aufbauenden Energiekonzepten im Hausbau wider.

 

Normalhaus (teilw. EnEV-Haus)

Mit diesem, nicht standardisierten Begriff werden Häuser bezeichnet, die in energetischer Hinsicht nur die bei ihrer Errichtung vorgegebenen Mindeststandards erfüllen. Für noch planende Hausbauer bedeutet das, dass dafür bald das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) zuständig ist, das jüngst verabschiedet wurde, sich in der Einführung befindet und danach EnEG, EnEV und EEWärmeG ablösen bzw. vereinigen wird.

Das bedeutet, ein Normalhaus stellt das Minimum dar, das genehmigungsfähig ist. Dadurch ist es zwar die günstigste Option, unterliegt aber einem hohen Risiko für Wertverluste – da bereits eine Gesetzesverschärfung bei einer der fünf Säulen genügt, um es veralten zu lassen.

Niedrigenergiehaus bzw. Effizienzhaus

Die nächstbessere Stufe der Energiekonzepte stellen Niedrigenergiehäuser bzw. Effizienzhäuser dar. Beiden gemein ist, dass sie die zum Errichtungszeitraum gültigen Vorgaben grundsätzlich über-erfüllen. Das heißt, sie sind besser gedämmt, haben einen höheren prozentualen Anteil an erneuerbaren Energien und dergleichen.

Allerdings handelt es sich dabei um verschiedene Begriffe:

1. Das Niedrigenergiehaus ist ein recht schwammiger Begriff. Ursprünglich wurden damit alle Gebäude bezeichnet, die pro Jahr und Quadratmeter weniger als 70kWh Energie benötigten. Heute, wo die Vorgaben strenger sind, wird dieser Begriff oft verallgemeinernd und unpräzise genutzt.

2. Das Effizienzhaus ist hingegen ein von der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) geprägter Begriff. Hierhinter stehen feste, abgestufte Kriterien, bei denen sich die KfW-Förderungsmittel gestaffelt nach dem Energieverbrauch richten. Derzeitiges Minimum ist KfW-55, also 55kWh p.a./m². Effizienter ist beispielsweise das Effizienzhaus 40.

Vor allem das Effizienzhaus ist durch seine konkreten Vorgaben zukunftstauglicher. Wenngleich auch hier beim Hausbau nach geringen Standards rasch der Punkt der Überalterung nahen kann.

 

Passivhaus

Hierbei handelt es sich abermals um einen festgelegten Standard, diesmal vom Passivhaus-Institut in Darmstadt. Konkret darf der jährliche Heizenergiebedarf 15kWh p.a./m² nicht überschreiten. Ferner werden für diverse andere Bauteile zusätzliche Vorschriften gemacht – etwa die Wärmedurchgangskoeffizienten, die bei Fenstern und Türen kleiner als 0,8W/(m²K) sein müssen.

Ferner darf der Bedarf auch an erneuerbarer Primärenergie für das gesamte Haus (also auch den Stromverbrauch) nicht höher als 60 kWH p.a./m² sein. Darin liegt auch der Knackpunkt. Damit das funktioniert, muss ein Passivhaus einen erheblichen Teil seines Energiebedarfs durch die Sonne und/oder Abwärme (siehe Säule 2 „Effektivität“) generieren.

Nullenergiehaus

Das Nullenergiehaus ist im Prinzip das „strengere Passivhaus“. Im Gegensatz zu dem, was der Name implizieren könnte (und es bei Laien häufig auch tut) bedeutet die Bezeichnung nicht, dass dieses Haus gar keine Energie verbraucht oder beispielsweise auch nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sein müsste oder keinen Brennstoff für die Heizung bräuchte. Viel mehr darf der Energieverbrauch insgesamt bilanziert bei null kWh liegen. Hinter diesem leider etwas verwirrenden Unterschied verbirgt sich eine schlichte, leichter verständliche Notwendigkeit:

Die Energie, die das Nullenergiehaus innerhalb eines Jahres
von außen bezieht, muss sich mit der Energie, die vom Haus selbst
(durch Photovoltaik, Wärmerückgewinnung etc.) erzeugt wird, exakt
die Waage halten, also null betragen.

Das bedeutet also, dass das Haus übers Jahr verteilt selbst so viel Energie erzeugen muss wie es von außen benötigt. Das mag einfach klingen, bedingt in der Praxis aber zwischen einer besonders sonnengünstigen Ausrichtung, einer enorm hochwertigen Dämmung und hocheffektiven Lüftungsanlagen viel Aufwand – und muss dazu auch sehr sorgsam „richtig bewohnt“ werden, damit die Rechnung nicht kippt.

Übrigens: Diese Vorgabe gilt seit 1. Januar offiziell für alle öffentlichen Gebäude, die innerhalb der EU errichtet werden. Allerdings gibt es praktisch noch in vielen Ländern Umsetzungsschwierigkeiten; darunter auch in Deutschland.

 

Plusenergiehaus (richtiger wäre Aktivhaus)

Das fünfte und strengste Energiekonzept erfüllt das Plusenergiehaus. Hierbei ist die Definition besonders leicht: Dieses Gebäude muss innerhalb eines Jahres rechnerisch mehr Energie selbst erzeugen als es von außen bezieht.

Dies ist technisch noch aufwendiger zu gewährleisten. Die wenigen Gebäude, die das bislang vermögen, sind deshalb Prototypen, Machbarkeitsstudien, Konzeptgebäude. Zudem gibt es auch noch keinen offiziellen Standard, der genauere Vorgaben für das Plusenergiehaus macht.

Allerdings ist abzusehen, dass dies mit fortschreitender Entwicklung in den kommenden Jahren auf die politische Agenda gelangt. Die weiter oben erwähnte Einführung des Gebäudeenergiegesetzes wird zunächst keine Verschärfungen gegenüber den bisherigen Vorgaben der einzelnen Vorgängergesetze verursachen. Allerdings soll das GEG 2024 bereits revidiert werden. Dann könnten auch das Plusenergiehaus seine verbindlichen Standards erhalten.

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