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Steuern und Abgaben rund ums Haus

Grundsteuer, Erschließungsbeitrag, Notargebühren – Haus- und Grundstücksbesitzer in Deutschland müssen für ihr Eigentum in die Tasche greifen. Der Staat verlangt von den Eignern eine Reihe an Steuern und Abgaben. Vermieter können einen Teil der Kosten auf Mieter umlegen.

Ob Bauherr, Hauskäufer, Selbstnutzer oder Vermieter – Steuern und Abgaben müssen alle Eigentümer von Wohnimmobilien entrichten. Bei einem geplanten Hausbau fängt es schon an, bevor der Grundstein gelegt ist. Denn sobald der künftige Hauseigentümer sein Bauland gekauft hat, fallen Grunderwerbssteuer und Grundbuch- sowie Notargebühren an. Die Grunderwerbssteuer muss nur einmal bezahlt werden und beträgt in der Regel rund 3,5 Prozent des Kaufpreises. Sie kann von jedem Bundesland selbst festgelegt werden.

Grundsteuer als jährliche Abgabe für Hauseigentümer

Die Gemeinde erhebt zusätzlich die Grundsteuer, die jedes Jahr auf Grundstück und Bebauung fällig wird. „Vermieter können die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen. Sie müssen den Betrag dann über die Betriebskosten abrechnen“, beschreibt Joachim Leuther, Vorstand der BS Baugeld Spezialisten AG. Vermieter, deren Immobilie über einen längeren Zeitraum leer steht, können einen Grundsteuererlass beantragen und müssen dann nur einen Teilbetrag an die Gemeinde abführen.

Neben der Grundsteuer verlangt die Gemeinde von den Eigentümern jedes Jahr Grundstücksabgaben für Dienstleistungen wie Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Stadtentwässerung. Und für Bauherren fällt ein Erschließungsbeitrag an, den die Gemeinde festlegt. Damit bezahlt der Hauseigentümer die Versorgungsanschlüsse, die Wasserentsorgung und die öffentlichen Zufahrtswege zu seinem Grundstück. Und wenn die Gemeinde eine bestehende Straße sanieren oder ausbauen will, kann sie die Eigentümer der anliegenden Grundstücke mit einem Straßenbaubeitrag an den Kosten beteiligen. „All diese Steuern und Gebühren müssen Bauherren und Käufer von Immobilien mit einkalkulieren, wenn sie die Finanzierung planen“, sagt Joachim Leuther. „Die jeweilige Gemeinde gibt auf Nachfrage Auskunft über die aktuellen Sätze.“

Während die Regierungschefs der EU-Länder über Euro-Bonds und eine gemeinsame Wirtschaftsregierung diskutieren um Stabilität in der Euro-Zone zu erreichen, bleiben die Zinsen weiter auf niedrigem Niveau. Das bedeutet, dass Baugeld im Moment noch zu vergleichsweise günstigen Konditionen zu haben ist.

Kurz erklärt: was ist eigentlich die Grundsteuer?

Die Grundsteuer besteht aus drei Komponenten, die miteinander multipliziert werden: Einheitswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz B für bebaute und bebaubare Grundstücke. Der Hebesatz ist variabel und wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt. Dementsprechend unterscheiden sich die Grundsteuerbeträge zum Teil erheblich. So beträgt der Hebesatz in Hamburg beispielsweise 540 Prozent, in Berlin 810 Prozent und in München 535 Prozent. In Stuttgart war er noch vor 20 Jahren bei 300 Prozent, aktuell steht er bei 420 Prozent. In ländlichen Regionen ist der Hebesatz meist niedriger.

 

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