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Baufinanzierung für unverheiratete Paare

Ehepaare leben normalerweise im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei unverheirateten Paaren ist die Beziehung rechtlich nicht geregelt. Daher gibt es für unverheiratete Paare beim Kauf einer Immobilie und der Baufinanzierung einige Dinge besonders zu beachten.

Baufinanzierung für unverheiratete Paare

 

Ehepaare leben normalerweise im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei unverheirateten Paaren ist die Beziehung rechtlich nicht geregelt. Daher gibt es für unverheiratete Paare beim Kauf einer Immobilie und der Baufinanzierung einige Dinge besonders zu beachten.

Grundsätzlich sollten sich beide Partner ins Grundbuch eintragen lassen. Der Erwerb kann z. B. nach Bruchteilen erfolgen. Es erwirbt also nicht ein Partner das gesamte Eigentum, sondern beide Partner Bruchteile. Das würde dann beispielsweise so im Grundbuch stehen: „Herr Maier und Frau Huber zu je 1/2“. Durch diese Eintragung sind beide Partner rechtlich Eigentümer.

Wenn es um die Baufinanzierung geht, machen Banken erstmal keinen Unterschied zwischen Ehepaaren und unverheirateten Paaren. In der Regel unterschreiben beide künftigen Hausbesitzer auch den Darlehensvertrag. Für die Dauer des Darlehensvertrages sind somit beide Partner an diesen gebunden. Das kann zum Problem werden, wenn der Traum vom gemeinsamen Leben platzt, das Darlehen aber noch nicht zurückgezahlt ist. Deshalb sollten unverheiratete Paare bereits vor dem Kauf einer Immobilie darüber nachdenken, wer von beiden im Fall einer Trennung die Immobilie und somit auch die Baufinanzierung übernimmt. Wird die Immobilie nämlich an den einen Partner verkauft, kann der andere aus dem Darlehensvertrag aussteigen.

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