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Baufinanzierung für unverheiratete Paare

Ehepaare leben normalerweise im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei unverheirateten Paaren ist die Beziehung rechtlich nicht geregelt. Daher gibt es für unverheiratete Paare beim Kauf einer Immobilie und der Baufinanzierung einige Dinge besonders zu beachten.

Baufinanzierung für unverheiratete Paare

 

Ehepaare leben normalerweise im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei unverheirateten Paaren ist die Beziehung rechtlich nicht geregelt. Daher gibt es für unverheiratete Paare beim Kauf einer Immobilie und der Baufinanzierung einige Dinge besonders zu beachten.

Grundsätzlich sollten sich beide Partner ins Grundbuch eintragen lassen. Der Erwerb kann z. B. nach Bruchteilen erfolgen. Es erwirbt also nicht ein Partner das gesamte Eigentum, sondern beide Partner Bruchteile. Das würde dann beispielsweise so im Grundbuch stehen: „Herr Maier und Frau Huber zu je 1/2“. Durch diese Eintragung sind beide Partner rechtlich Eigentümer.

Wenn es um die Baufinanzierung geht, machen Banken erstmal keinen Unterschied zwischen Ehepaaren und unverheirateten Paaren. In der Regel unterschreiben beide künftigen Hausbesitzer auch den Darlehensvertrag. Für die Dauer des Darlehensvertrages sind somit beide Partner an diesen gebunden. Das kann zum Problem werden, wenn der Traum vom gemeinsamen Leben platzt, das Darlehen aber noch nicht zurückgezahlt ist. Deshalb sollten unverheiratete Paare bereits vor dem Kauf einer Immobilie darüber nachdenken, wer von beiden im Fall einer Trennung die Immobilie und somit auch die Baufinanzierung übernimmt. Wird die Immobilie nämlich an den einen Partner verkauft, kann der andere aus dem Darlehensvertrag aussteigen.

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Es ist uns ein Anliegen, Menschen, die von den eigenen vier Wänden träumen, über aktuelle Entwicklungen in der Baufinanzierung zu informieren. Mit stetem Blick auf jüngste Geschehnisse, sowie Gespür für die Zukunft, geben wir in unserem Blog die wichtigsten Themen und News wieder.
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Avalgebühr

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Die Bürgschaft übernimmt die Bank und ist neben einen Kredit ein zusätzlicher Kostenpunkt. Hierbei wird eine erhöhte Sicherheit gegenüber Dritten gewährt. Der Kunde schließt einen Vertrag mit der Bank. Doch kommt der Kunde seiner Leistung nicht nach, wird die Bank aktiv. Sie springt für die Kosten ein, jedoch kann der Kunde die Kosten nicht umgehen. Ein Aval wird nur gegeben, wenn das Risiko nicht zu groß ist.

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Ein Bürge kann bei einer gewöhnlichen Bürgschaft, die Zahlungsverpflichtung bis zur erfolglosen Zwangsvollstreckung des Schuldners in das bewegliche Vermögen des Bürgen hinausschieben.

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Folgende Punkte sind bei einer Anschlussfinanzierung zu beachten:

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Der Kauf einer eigenen Immobilie oder auch die Modernisierung eines Objektes erfolgen häufig nicht in bar, sondern müssen über eine Finanzierung dargestellt werden. Banken und Versicherer bieten hier verschiedene Finanzierungsmodelle und auch unterschiedliche Zinsbindungen an. Die Sollzinsbindung eines Darlehens kann dabei von einem Jahr bis hin zu 45 Jahren variieren und gibt an, wie lange der aktuelle Zinssatz für das Darlehen gebunden ist. Je nach gewählter Darlehensart und Zinsbindung ist das Darlehen am Ende der Zinsbindung aber nicht vollständig zurück gezahlt und es bedarf einer Anschlussfinanzierung.

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