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Verbraucherkreditrichtlinie [ die wichtigsten Neuerungen für private Bauherren ]
Beratung für Baufinanzierungen noch transparenter Darlehensangebote noch besser vergleichbar Repräsentative Zins-Werbung Eindeutige, rechtliche Absicherung der DarlehensnehmerBessere Rahmenbedingungen für Eigenheimfinanzierer Seit dem 11. Juni 2010 gilt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Deutschland. Das deutsche Verbraucherkreditrecht wurde damit umfassend geändert. Positiv für Sie als Verbraucher, vor allem als Immobilienfinanzierer, denn die Baufinanzierungsberatung ist dadurch für Sie noch transparenter und die Darlehensangebote noch besser zu vergleichen – auch europaweit. Dadurch können Sie genau einschätzen, ob der Kredit Ihren Bedürfnissen entspricht. Mehr Information Mehr Transparenz Mehr Absicherung Fazit: Sie als Kunde können auf diese Weise und ohne viel Expertenwissen verschiedene Darlehensangebote vergleichen. Am Ende wissen Sie wirklich, welches Angebot wie viel kostet, ob es Ihren Wünschen und Bedürfnissen gerecht wird und selbstverständlich auch, wie viel Ihr Baugeld Spezialist vor Ort für Ihre persönliche Baufinanzierungs- und Fördermittelberatung erhält.
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Beratung für Baufinanzierungen noch transparenter

