Landesfördermittel


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Förderung von Wohneigentum
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Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen
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Für einkommensschwächere und kinderreiche Familien
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Beantragung direkt über Landesfördermittelstellen

Was sind Landesfördermittel?

Bundesländer und Gemeinden stellen unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere einkommensschwächeren und kinderreichen Familien Landesfördermittel, in Form von Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen, für den Erwerb von Wohneigentum zur Verfügung. In der Regel werden nur Vorhaben gefördert, die noch nicht begonnen wurden. Die Art und Höhe der Landesfördermittel kann nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen. Die Mittel hängen von der jeweiligen finanziellen Situation des Bundeslandes ab und sind an bestimmte Bedingungen und Einkommensgrenzen gebunden. Ein Rechtsanspruch auf Fördergelder besteht grundsätzlich nicht. Die Landesfördermittel können nur direkt bei der zuständigen Behörde beantragt werden und nicht über die Baugeld Spezialisten.


Wer erhält Landesfördermittel?

Landesfördermittel erhalten insbesondere einkommensschwächere und kinderreiche Familien, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (§9 WoFG).


Tipps von unseren Spezialisten

Die Richtlinien und Förderbedingungen bzw. Fördermaßnahmen sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Weiterführende Informationen zu den Landesfördermitteln der jeweiligen Bundesländer erhalten Sie unter folgenden Links:

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg
Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

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