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Tipps für Kapitalanleger [ Informationen zur Immobilienfinanzierung ]
Die fremdvermietete Immobilie ist eine ideale Möglichkeit der Altersvorsorge. Gleichzeitig dient sie auch als inflationsgeschütze Geldanlage. Der Staat fördert diese Art der Investition mit Steuervorteilen. So können Sie die Abnutzung der Immobilie durch den Mieter in Form von Abschreibungen steuerlich geltend machen. Für Neubauten und gebrauchte Immobilien, die nach dem 31.12.1924 fertig gestellt worden sind, können Sie den Gebäudeanteil auf bis zu 50 Jahren abschreiben. Der Abschreibungssatz für Denkmalobjekte liegt deutlich höher und wird in Form von Sonderabschreibungen auf den Sanierungsanteil des Objekts staatlich subventioniert. Weiterhin können Sie als Kapitalanleger Werbungskosten steuerlich geltend machen. Zu den Werbungskosten zählen im Jahr der Anschaffung:
Auch nach dem Anschaffungsjahr können Sie laufende Werbungskosten steuerlich absetzen:
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