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Objektbeschränkung
Jeder Steuerpflichtige kann die staatliche Förderung für selbst genutztes Wohneigentum beanspruchen. Allerdings ist diese Förderung grundsätzlich auf ein Objekt beschränkt und kann daher nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. Ehegatten können die Förderung folglich für zwei Objekte in Anspruch nehmen.
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