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Rückauflassungsvormerkung
Eine Rückauflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen und sichert die Ansprüche des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks. Eine solche Vormerkung kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken vor, die von Städten und Gemeinden verkauft werden, zumal wenn der Kauf des Grundstücks mit bestimmten Auflagen verbunden ist.
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