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Wohnfläche: Nachmessen lohnt sich!

Sie sind gerade umgezogen und Ihnen kommt die Wohnung nun doch kleiner vor, als die angegeben Quadratmeter im Mietvertrag? Dann wird geraten die Wohnung noch einmal selbst nachzumessen.

Nachmessen der Wohnfläche lohnt sich

Sie sind gerade umgezogen und Ihnen kommt die Wohnung nun doch kleiner vor, als die angegeben Quadratmeter im Mietvertrag? Dann wird geraten die Wohnung noch einmal selbst nachzumessen. Wenn es tatsächlich zu einer erheblichen Abweichung kommen sollte, lohnt es sich die Wohnung professionell vermessen zu lassen und dann auf den Vermieter zuzugehen.

Eine Mietminderung aufgrund der Wohnflächendifferenz kommt laut Bundesgerichtshof dann in Frage, wenn die Wohnfläche um mehr als 10% kleiner ist, als im Vertrag angegeben. Jedoch sollten Sie zuerst Ihren Vertrag auf Klauseln prüfen. Denn es kommt vor, dass der Mietvertrag Klauseln zu Messfehlern enthält und sich so die Wohnfläche der Mietwohnung, aus der Angabe der vermieteten Räume berechnet.

Sind im Vertrag jedoch keine Klauseln zu finden, dann sind auch Rückzahlungen aus der Vergangenheit möglich. Kürzen Sie die Miete jedoch nicht eigenständig, ohne vorher einen Anwalt für Mietrecht oder den Mieterverein zu Rate zu ziehen. Diese können Ihnen unter anderem auch Gutachter-Empfehlungen geben und so anfallende Kosten mindern.

Doch was gehört alles zur Wohnfläche?

Eine Garage oder das Treppenhaus gehören nicht dazu, der beheizte Wintergarten jedoch schon. Und auch bei Dachschrägen lohnt es sich nachzumessen. Bei einer Grundfläche unter einem Meter Höhe, wird der Bereich von der Wohnfläche ausgeschlossen. Wenn die Höhe zwischen einem und zwei Metern unter der Schräge liegt, werden nur 50% angerechnet. Nachmessen kann sich also lohnen und erspart Ihnen in bestimmten Fällen mehr als 10% der Bruttomiete.

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