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Antragsstop bei KfW von Förderungen für effiziente Gebäude

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat uns leider erneut sehr kurzfristig zwei wesentliche Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mitgeteilt:

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 262 Einzelmaßnahmen wird zum 28.07.2022 eingestellt.

Das bedeutet: Ab sofort können wir keine Anträge zum Programm BEG 262 mehr einreichen – auch wenn dies technisch aktuell noch möglich ist. Die Regelung gilt ab sofort und ohne Nachlauffrist.

Zum 28.07.2022 gibt es Einschränkungen und Einstellungen beim Programm BEG 261
Auch zum Förderkredit für den Neubau eines Effizienzhauses 40 NH gibt es Änderungen im Programm BEG 261, die ebenfalls ab 28.07.2022 in Kraft treten:

  1. Der maximale Kreditbetrag wird von 150.000 Euro auf 120.000 Euro Pro Wohneinheit gesenkt – unberührt davon bleibt die Förderung von Kosten für Fachplanung/Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
  2. Der Tilgungszuschuss wird von 12,5 % auf 5 % reduziert


Zur Förderung Sanierung zum Effizienzhaus gibt es im Programm BEG 261 mit Wirkung zum 28.07.2022 diese Änderungen:

  1. Die Verwendungszwecke EH 100 EE und EH 100 sind nicht mehr förderfähig
  2. Die Tilgungszuschüsse werden reduziert – für EH 40, 40 EE, 55, 55 EE, 70, 70 EE, 85 und 85 EE um jeweils 25 %, bei EH Denkmal und Denkmal EE um jeweils 20 %
  3. Der ISFP (individuelle Sanierungsfahrplan) wird abgeschafft, Gasbetriebene Anlagen und damit einhergehende Umfeldmaßnahmen werden nicht mehr gefördert
  4. Ein neuer Bonus in Höhe von 5 % für „Worst-Performing Building“ wird voraussichtlich zum 22.09.2022 umgesetzt
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Es ist uns ein Anliegen, Menschen, die von den eigenen vier Wänden träumen, über aktuelle Entwicklungen in der Baufinanzierung zu informieren. Mit stetem Blick auf jüngste Geschehnisse, sowie Gespür für die Zukunft, geben wir in unserem Blog die wichtigsten Themen und News wieder.
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