Absetzung für Abnutzung (AfA)
Begriff aus dem Steuerrecht für die Verteilung der Anschaffungs- und. Herstellungskosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer. Die sogenannte AfA kann im Rahmen der Einkommensteuer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Die Nutzungsdauer wird im Rahmen der AfA-Tabellen von der Steuerverwaltung festgelegt. Siehe auch Abschreibung.
Beratungstermin Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir finden die richtige Baufinanzierung für Sie.
