Arbeitnehmersparzulage
Dabei handelt es sich um eine staatliche Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Arbeitnehmer erhalten diese nur, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Zudem ist die Arbeitnehmersparzulage an vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers gekoppelt. Gesetzliche Grundlage ist das Vermögensbildungsgesetz.
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