Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung. Sie wird für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch verlangt.
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