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So funktioniert Baufinanzierung für Ehepartner
Wenn Verheiratete eine Baufinanzierung beantragen, ist es üblich, dass beide Ehepartner Darlehensnehmer werden. Dies wird in erster Linie durch den gesetzlichen Güterstand begründet. Ehepartner ohne Ehevertrag leben in einem sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft...
So funktioniert Baufinanzierung für Ehepartner
Wenn Verheiratete eine Baufinanzierung beantragen, ist es üblich, dass beide Ehepartner Darlehensnehmer werden. Dies wird in erster Linie durch den gesetzlichen Güterstand begründet. Es ist auch denkbar, dass ein Partner allein die finanzielle Last trägt, jedoch beide im Grundbuch eingetragen sind und somit gemeinsamer Eigentümer der Immobilie sind. Oft werden Kleinigkeiten übersehen, welche von größter Wichtigkeit für beide Parteien sind.
Ehepartner ohne Ehevertrag leben in einem sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass alle Gegenstände, die in die Ehe gebracht werden, Eigentum bleiben und nicht untereinander aufgeteilt werden müssen. Es kommt zu keiner Aufteilung des Vermögens unter den Ehepartnern.
Erst bei einer Scheidung führt es ohne Ehevertrag zu einem Zugewinnausgleich. Hierbei werden Anfangs- und Endvermögen gegenübergestellt und beglichen. Somit schuldet der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn dem anderen die Hälfte davon. Bei einer Immobilien ist das geltend, egal ob das Objekt eigengenutzt oder vermietet wird. Man nennt das „gesamtschuldnerische Haftung“. Das bedeutet, jeder muss theoretisch allein die gesamte Darlehensrate bezahlen können. Oftmals ist aber das Gehalt eines Ehepartners vollkommen ausreichend – oder der andere Ehepartner verfügt über kein Einkommen und könnte somit die Darlehensrate allein nicht bezahlen. Denn gesamtschuldnerische Haftung ist ein Zustand, in dem eine Gemeinschaft einer dritten Partei eine Geld- oder Sachleistung schuldet.
Prinzipiell kann ein Ehepartner auch alleine eine Finanzierung abschließen, jedoch variiert diese Möglichkeit nach Produktanbieter.
Fallbeispiel:
In einem speziellen Fall hatte die Ehefrau die Unterschrift auf dem Darlehensvertrag nur ihrem Mann zuliebe geleistet obwohl sie selbst kein Einkommen hatte. Nach dem Tod ihres Mannes konnte die Ehefrau das Darlehen nicht mehr bedienen und somit drohte die Insolvenz. Hier entschied am Ende der Bundesgerichtshof die Ehefrau aus dem Darlehensvertrag und der Mithaft zu entlassen.
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