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Wie kann die Förderung konkret aussehen?
In unserem Beispielfall für eine Familie mit zwei Kindern könnte das konkret bedeuten, dass das Jahreshaushaltseinkommen maximal 105.000 € betragen darf, also 75.000 € plus zweimal 15.000 € je Kind. Auf die Dauer von zehn Jahren gerechnet erhält die Familie vom Staat einen Zuschuss von insgesamt 24.000 €, 1.200 € pro Kind und pro Jahr. Sollten weitere Kinder geboren werden, so ist der Tag der Antragstellung maßgeblich – selbst wenn die Kinder im Verlauf der zehn Jahre die 18 überschreiten.
Fakten und Beispiele zum Baukindergeld
Die Fördermittel vom Bund sind für alle Regionen gleich; der Freistaat Bayern hat jedoch vor, pro Kind und Jahr zusätzlich 300 € aufzuwenden. Hinzu kommt eine Einmalzahlung als Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 €. Kauft unsere Familie aus dem vorher genannten Beispiel also ein Haus in Bayern, dann erhält sie nicht nur das Baukindergeld in Höhe von 24.000 €, sondern insgesamt 40.000 € Förderung. Diese bayerische Eigenheimzulage können darüber hinaus auch Alleinstehende oder Ehepaare ohne Kinder erhalten.
Entscheidend ist demnach nicht der grundsätzliche Wohlstand einer Familie, sondern das durchschnittliche Haushaltseinkommen der beiden Kalenderjahre vor Beantragung – demnach dürfte bei einer Beantragung in diesem Jahr die Einkommensgrenze in den Jahren 2016 und 2017 nicht überschritten worden sein. Derzeit ist von der Koalition geplant, sich das Einkommen nur einmalig durch die Vorlage von Einkommensteuerbescheiden nachweisen zu lassen. Wenn es bei dieser Regelung bleibt, dürfte eine Veränderung des Einkommens und eine eventuelle Überschreitung der Einkommensgrenze in den Folgejahren keine Rolle spielen.
Da die Einkommensgrenze relativ hoch gesteckt ist, sind über 95 Prozent aller Familien mit Kindern in Deutschland anspruchsberechtigt. Einzig bleibt abzuwarten, welche Ansprüche Haushalte haben, die eine Immobilie geerbt haben.
In allen Bundesländern bezieht sich die Förderung ausschließlich für selbst genutzte Wohnimmobilien. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Immobilie vermietet wird, wird die Zahlung des Baukindergeldes eingestellt. Dabei werden aber natürlich alle Arten des Erwerbs eines Eigenheims gefördert – Baukindergeld gibt es also sowohl bei einem Neubau als auch beim Kauf einer bestehenden Immobilie oder eines Neubaus vom Bauträger. Und das ganz gleich ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus handelt. Einzige Einschränkung bei Neubauvorhaben ist: als Stichtag für die Beantragung gilt der Tag, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde.
Insgesamt möchte die große Koalition im Rahmen dieser sogenannten Wohnraumoffensive den Neubau ankurbeln und verfolgt das Ziel, in den nächsten Jahren an die 1,5 Millionen neue Wohnräume zu schaffen, deren Privatfinanzierung von öffentlicher Förderung unterstützt wird.
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