Abnahmeverpflichtung
Verpflichtung eines Darlehensnehmers, innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) ein Darlehen abzunehmen. Das heißt sich das Darlehen auszahlen zu lassen.
Beratungstermin Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir finden die richtige Baufinanzierung für Sie.
